Menschen werden in der Rechtssprache auch als „natürliche Personen“ bezeichnet, um den Unterschied zu juristischen Personen zu verdeutlichen. Menschen erlangen ihre Rechtsfähigkeit durch die Geburt, womit sowohl Rechte als auch Pflichten verbunden sind.
Glossar
Unser Glossar ist Ihre Anlaufstelle für jegliche
Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.