Glossar

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Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

Melderegister

Das Melderegister ist ein Verzeichnis, in dem die Meldebehörde die personenbezogenen Daten seiner Einwohnerinnen und Einwohner erfasst. Die sogenannten Meldedaten werden durch die persönliche An- oder Ummeldung der Bürgerinnen und Bürger in der Meldebehörde registriert.

Alternative Begriffe

Einwohnermelderegister, Meldeverzeichnis, Einwohnerregister, Meldedatenbestand, Adressverzeichnis Einwohnermeldeamt, Namensregister, Personenregister, Personenverzeichnis.

Funktion vom Melderegister

Das Melderegister dient in erster Linie dem innerdienstlichen Gebrauch der Meldebehörden, um Personen zu identifizieren, zu registrieren und um den aktuellen Wohnsitz festzustellen. Auf der Grundlage des Melderegisters kann die Meldebehörde auch Lohnsteuerkarten, Pässe und Personalausweise ausstellen, Wahlen durchführen und Wehrpflichtige erfassen. Das Melderegister ermöglicht zudem die Datenübermittlung an Behörden sowie Erteilung von Melderegisterauskünften an private Personen.

Auskunft aus dem Melderegister

Im Gegensatz zum Handelsregister, Vereinsregister und dem Schuldnerverzeichnis ist das Melderegister kein öffentlich zugängliches Personenregister oder eine öffentliche Auskunftsquelle. Eine Auskunftspflicht besteht gegenüber Privatpersonen daher nicht. Melderegisterauskünfte werden jedoch nach gängiger Verwaltungspraxis erteilt, wenn keine besonderen Gründe dagegen sprechen. Daher besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine Auskunft aus dem Melderegister (Melderegisterauskunft) über einzelne bestimmte Personen bei der Meldebehörde schriftlich oder online einzuholen. Damit erfüllt das Melderegister, zumindest im Rahmen der einfachen Melderegisterauskunft, eine Funktion als öffentliches Personenregister.   

Ein Melderegister in jeder Gemeinde

In Deutschland und der Schweiz werden die Meldedaten in dem Melderegister der jeweiligen Stadt oder Gemeinde erfasst. Dadurch existiert eine Vielzahl einzelner Melderegister. Ein zentrales Melderegister wie in Österreich gibt es in Deutschland und der Schweiz nicht.  

Gesetzliche Grundlage im Bundesmeldegesetz: 

§ 2 BMG – Aufgaben und Befugnisse der Meldebehörden
§ 3 BMG – Speicherung von Daten

Hinweis: Das Melderegister führt keinen Nachweis zu Firmen, Geschäften, Gewerbebetrieben und Handelsbetrieben, ebensowenig wie zu Vereinen und Genossenschaften. Diese Informationen finden Sie im Handelsregister, Genossenschaftsregister, Partnerschaftsregister, Vereinsregister oder im Gewerberegister.

> Melderegister – Online Auskunft mit RISER

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