Der Geburtsname, auch Mädchenname, bezeichnet den Familiennamen, den eine Person mit der Geburt von einem Sorgeberechtigten übernimmt.
Im Fall verheirateter Elternteile ist dies der Ehename, sofern vorhanden. Bei gemeinsamem Sorgerecht, auch in einer Ehe ohne gemeinsame Familiennamen, obliegt es den Eltern, gemeinsam zu entscheiden, welchen der elterlichen Familiennamen der Nachwuchs erhält.