Melderegisterauskunft
für öffentliche Stellen

Auch Behörden und öffentliche Institutionen müssen Mitglieder- oder Versichertendaten pflegen und aktualisieren. Kosten und Arbeitsaufwand stellen einen wichtigen Faktor dar, so nehmen auch beispielsweise Sozialkassen, Rentenversicherungsträger und Versorgungswerke den RISER-Service in Anspruch. Öffentliche Stellen erhalten Ihre Anfragen grundsätzlich gebührenfrei.

RISER

Ein Online-Zugriff, viele Möglichkeiten

Ob zur Validierung von Adressdaten vor Versand von Briefen oder der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), bis hin zur Weiterleitung an die neue Adresse, mit RISER ist alles schnell und einfach über eine einzige Online-Plattform möglich.

Aktualisieren Sie einfach, aktuell und datenschutzgerecht bei Einwohnermeldeämtern Ihre Bestandskunden- oder Mitgliederadressen.

Finden Sie schnell und effizient die neue Anschrift verzogener Kunden über nur eine Schnittstelle zu allen Meldeämtern in Deutschland, Österreich und Schweiz.

Melderegisterauskunft

So funktioniert es

Ob Universität, gesetzliche Krankenversicherung (GKV), Anstalt öffentlichen Rechts, oder sonstiges Amt, RISER bietet Ihrer Institution eine passende Anfragelösung. Stellen Sie einzelne Anfragen in unserem Online-Servicebereich, laden Sie viele Anfragen gesammelt in einer Datei hoch oder nutzen Sie Schnittstellen.

Sie übermitteln uns Ihre Anfragen:
• Einzelanfragen im RISER-Servicebereich
• Sammelanfragen als Dateiupload
• Vollautomatisierter Web-Service-Zugang in Echtzeit
• Filetransfer via SFTP

RISER sendet Ihre Anfrage elektronisch an die jeweilige Meldebehörde. Die Meldebehörde bearbeitet Ihre Anfrage und sendet die Antwort zurück an RISER.

Manuelle Nachbereitung negativer Ergebnisse durch die Meldebehörde. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Trefferquote.

Sie holen das Ergebnis Ihrer Anfrage in unserem Servicebereich ab:
• Ausdruck als PDF und / oder Download als CSV-Datei
• Automatisierte Rücklieferung der Ergebnisdaten via Web-Service oder Filetransfer

Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Unsere Adressmanagement-Lösungen für GKV sorgen für die präventive Vermeidung bzw. automatisierte Bearbeitung von Postrückläufern.

Elektronischer Abgleich von Adressdaten mit dem Melderegister (§291 Abs.6 SGB V)

Alle gesetzlichen Krankenversicherer (GKV) müssen ab Oktober 2023 vor Versand einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verpflichtend eine Prüfung der Anschrift des Versicherten vornehmen. Für alle gesetzlichen Krankenversicherer, die das Produkt BITMARCK_21c|ng nutzen, ist dieser Abgleich ab sofort über eine Schnittstelle zu RISER ab Version 24.80 möglich. Unsere Lösung steht bereits zur Verfügung und kann für 21c-Kassen sofort getestet werden.

Bei einem Beratungstermin per Videokonferenz erläutern wir Ihnen gerne die Vorteile unserer Lösung.

Bereits über 40 GKV vertrauen auf die Leistungen von RISER!

Automatisierte, datenschutz- und rechtskonforme Prozesse

Schnittstellen zu 21c und weiteren Verfahren möglich

Automatisierte Bearbeitung von Postrückläufern

Sollte ein Brief ausnahmsweise nicht zugestellt werden können, bieten wir Ihnen mit ReAdress die perfekte Ergänzung: Im Falle einer Retoure recherchieren wir für Sie erneut die Adresse beim Einwohnermeldeamt. Wir übernehmen dabei die komplette Steuerung Ihrer Briefretouren und die anschließende automatisierte Bearbeitung. ReAdress kann optional über die Aktionssteuerung der BITMARCK genutzt werden. Recherchierte Adressen werden über ein Kennzeichen als verifiziert markiert. (§291 Abs.6 SGB V)

Bei einem Beratungstermin per Videokonferenz erläutern wir Ihnen gerne die Vorteile unserer Lösung.

Kosteneinsparungen von bis zu 50 % gegenüber einer manuellen Bearbeitung

Schneller Neuversand von Postrückläufern durch digitalisierte Prozesse

Elektronische Übernahme von Adressdaten in Ihre GKV-Software

Rentenversicherer

Services für öffentliche und private Rententräger

Nutzen Sie RISER auch für die datenschutzkonforme, automatisierte Einholung von Lebensbescheinigungen. Lebensbescheinigungen sind vom Gesetzgeber vorgeschriebene amtliche Dokumente, welche für Rententräger und Sozialversicherungen eingeholt werden müssen.

Die Meldeauskunft RISER übernimmt für Sie die komplette Abwicklung von Versand, Recherche und Rücklauf Ihrer Dokumente oder auch einzelne Prozesse.

Nach einem Beratungsgespräch erstellen wir Ihnen gerne ein konkretes Angebot und überzeugen Sie von unseren Möglichkeiten.

Dieser Service richtet sich an öffentliche und private Rententräger.

Wählen Sie einzelne Leistungen oder den vollständigen Service

  • Versand Ihres Anschreibens zur Lebensbescheinigung
  • Einholung von Lebensbescheinigungen inklusive Bestätigung durch anerkannte Stellen
  • Recherche für öffentliche Institutionen im Rahmen der Amtshilfe
  • Recherche Ihrer Retouren und Ermittlung von nichtberechtigten Leistungsempfängern
  • Neuversand nach Recherche
  • Wir stellen Ihnen tagesaktuelle Reportings zu den Rechercheergebnissen zur Verfügung
  • Wir bieten datenschutzzertifizierte Qualität zu fairen Preisen

FAQ

Häufige Kundenfragen

Finden Sie Ihre Antworten auf häufige Kundenfragen nach Themen aufgegliedert. Nehmen Sie auch gerne Kontakt auf, wir freuen uns über jede Anregung. Außerdem klären wir Ihr Anliegen auch gern sofort per Telefon oder Mail.

Bevor eine Melderegisterauskunft erteilt wird, muss die angefragte Person vom Meldeamt eindeutig identifiziert werden. Folgende Daten müssen Sie dafür angeben:

  • Vorname
  • Nachname
  • Geburtsdatum*
  • Geschlecht
  • Straße mit Hausnummer
  • Stadt

*Bitte geben Sie, wenn möglich, immer das Geburtsdatum der angefragten Person an. Sollte Ihnen diese Angabe fehlen, sprechen Sie uns bitte an.

Ja. Verlangt die Meldebehörde oder die angefragte Person Auskunft über ihr Unternehmen, benennt RISER die Firmenbezeichnung und das Geschäftszeichen des Ermittlungsvorgangs. RISER wird den Auskunftsersuchenden für weitergehende Informationen an Sie verweisen.

Jedem Anfrager dürfen bei der Verifizierung einer Adresse durch das Meldeamt folgende Daten mitgeteilt werden:

  • Vollständiger Name
  • Akademischer Grad (Doktor, Professor)
  • Aktuelle Adresse
  • Weitere Ergebnismöglichkeiten: Nicht oder nicht eindeutig identifiziert (Eine Person wurde entweder nicht gefunden oder es liegen nicht genug Angaben vor, um die angefragte Person eindeutig zu identifizieren.)
  • Unbekannt verzogen
  • Verstorben

Hier nicht aufgeführte Personendaten sowie das Sterbedatum sind kein Bestandteil der einfachen Melderegisterauskunft.

Ein negatives Ergebnis bezieht sich in Einzelfällen auch auf Personen mit einer Auskunftssperre. Da der Gesetzgeber negative Auskünfte zu einer neutralen Antwort zusammenfasst und keinen Hinweis darauf gibt, kann eine erweiterte Anfrage mit dem Nachweis des berechtigten Interesses hier eine Möglichkeit sein, dennoch eine Auskunft zu erhalten. 

Belegt der Kunde ein „rechtliches oder berechtigtes Interesse“, kann die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft zu einer oder mehreren der folgenden Angaben erteilen:

  • Vollständiger Name
  • Aktuelle Adresse
  • Akademischer Grad (Doktor, Professor)
  • Tag und Ort der Geburt 
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften 
  • Tag des Ein- und Auszuges 
  • Familienstand (verheiratet, Lebenspartnerschaft, ledig) 
  • Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Gesetzliche Vertreter 
  • Sterbetag und -ort

Ein rechtliches Interesse wird durch ein Urteil oder einen Vollstreckungstitel belegt. Das berechtigte Interesse umfasst jedes als schutzwürdig anzuerkennende Interesse rechtlicher, wirtschaftlicher oder auch ideeller Art.

In jedem Fall wägt die Meldebehörde sorgsam das Interesse der angefragten Person gegen das Interesse des Anfragers ab. 

Benötigt wird der Nachweis eines rechtlichen oder berechtigten Interesses für eine erweiterte Melderegisterauskunft. Auch bei Vorliegen einer Auskunftssperre oder eines bedingten Sperrvermerkes kann die Meldebehörde einen entsprechenden Nachweis einfordern. 

Nach fünf Jahren archivieren viele Meldeämter die Registerdaten verzogener oder verstorbener Einwohner. Über eine Archivanfrage lässt sich jedoch auch hier eine Meldeauskunft ermitteln. Die Gebühren reichen dabei vom Normalpreis bis zu 100 EURO und werden vom Meldeamt nach Aufwand berechnet. Archivauskünfte sind über das RISER-System durch eine manuelle Anfrage verfügbar.

Nein. RISER verwendet die im Auftrag ihrer Kunden ermittelten Personendaten nicht für Werbung. Es wird vertraglich festgelegt, dass auch Kunden der Meldeauskunft RISER diese Daten nicht für Werbung einsetzen.

Die Auskunft der Meldebehörde steht sechs Wochen für Sie zur Abholung bereit. Danach kann auf die Anfrage- und Ergebnisdaten nur noch für die Zwecke Revision oder Datenschutzkontrolle zugegriffen werden. Nach 90 Tagen werden die personenbezogenen Daten endgültig anonymisiert. 

Tipp:

Lassen Sie sich per E-Mail über neue Ergebnisse informieren, die für Sie im gesicherten Kundenbereich bereit liegen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten öffentliche Stellen aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages Melderegisterauskünfte gebührenfrei. Zu dem Kreis der öffentlicher Anfrager gehören etwa Behörden, anerkannte Religionsgemeinschaften, Kranken- und Rentenkassen oder Arbeitsagenturen

Liegen beim Bürger schutzwürdige Interessen vor, etwa Gefahr für Leib, Leben, Gesundheit oder die persönliche Freiheit, können sie beim Meldeamt eine Auskunftssperre beantragen. Diese ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. 

Nach §51 BMG leitet die Meldebehörde für angefragte Personen mit Auskunftssperre anschließend ein Anhörungsverfahren ein und informiert diese über die Anfrage.

Im Rahmen einer Melderegisterauskunft nicht, denn Grundlage ist immer die Kenntnis einer Adresse, die der Anfrager bereits hat. Kenntnis über eine Adresse wird erlangt über vorherigen persönlichen, geschäftlichen oder behördlichen Kontakt zur angefragten Person. 

Die Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Einwohner darf nur erteilt werden, wenn sie im öffentlichen Interesse liegt.

Deutschland hat kein zentrales, sondern kommunale Melderegister. Jede Stadt oder Gemeinde verwaltet ihre Bürgerdaten selbst. Daher ist die Angabe einer Stadt für eine Melderegisteranfrage zwingend notwendig. Es wird nur bei dem Einwohnermeldeamt dieser Kommune angefragt und von diesem eine Gebühr berechnet.

Der Auftragsverarbeiter verarbeitet Personendaten ausschließlich nach Weisung des Kunden. Der Kunde behält zu jeder Zeit die Kontrolle über die Verarbeitung seiner Daten durch den Dienstleister und kann sicher sein, dass seine Daten nicht an Dritte weitergegeben werden.

Eine Auskunftei recherchiert Personendaten eigenständig in eigenen oder fremden Datenbeständen und speichert diese Daten für eigene Zwecke. Eine Kontrolle der Datenverarbeitung durch den Kunden ist nur eingeschränkt möglich. Geschäftszweck der Auskunftei ist es, Personen- und Bonitätsdaten an Dritte zu übermitteln. 

Ja, denn die Melderegisterauskunft, die Sie über den RISER-Service einholen, ist eine offizielle Adressauskunft aus dem Einwohnermeldeamt. RISER ist ausschließlich als Auftragsdatenverabeiter tätig und nutzt keine eigenen Datenbanken. Wir stellen lediglich den elektronischen Weg zur Meldebehörde zur Verfügung.

  • Vollständiger Name
  • Aktuelle Adresse
  • Akademischer Grad (Doktor, Professor)
  • Tag und Ort der Geburt 
  • Frühere Vor- und Familiennamen
  • Staatsangehörigkeiten 
  • Frühere Anschriften 
  • Tag des Ein- und Auszuges 
  • Familienstand (verheiratet, Lebenspartnerschaft, ledig) 
  • Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
  • Gesetzliche Vertreter 
  • Sterbetag und -ort

Der größte Anteil der Anfragen wird in der Regel innerhalb eines Tages beantwortet und steht für Sie im Servicebereich zur Abholung bereit, manche Städte antworten aber auch schon nach wenigen Sekunden. 

Die Auskunftsgeschwindigkeit hängt hauptsächlich von den Möglichkeiten der Meldebehörde ab. Die meisten Melderegister sind elektronisch erreichbar, nur wenige Städte und Kommunen arbeiten noch auf dem konventionellen, schriftlichen Wege. Bei schriftlichen Anfragen sollten 5-30 Tage für eine Antwort einkalkuliert werden.

Für eine verbesserte Trefferquote werden negative Auskünfte zur manuellen Nachbereitung an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet. Die Kombination aus elektronischer Anfrage und Kontrolle durch einen Sachbearbeiter verzögert in manchen Fällen die Bearbeitungszeit. Die manuelle Nachbearbeitung kann optional in unserem Portal zugunsten der Schnelligkeit abgestellt werden.

Nein, wir speichern keine Namen und Adressen in Datenbanken.

Als Auftragsverarbeiter verarbeitet RISER Personendaten ausschließlich zweckgebunden für den jeweiligen Kunden. Nur ihm wird das Ergebnis seiner Melderegisterauskunft mitgeteilt. Wir schließen ausdrücklich eine Wiederverwendung der Daten aus Melderegisterauskünften aus. 

Es ist sichergestellt, dass kein RISER-Kunde personenbezogene Daten anderer Kunden einsehen, vervielfältigen oder speichern kann.

Nein, RISER ist kein Adresshändler. Als Dienstleister wird RISER ausschließlich im Auftrag eines Kunden tätig. Die ermittelten Personendaten werden nicht wiederverwendet.

Adresshandel bezeichnet den Verkauf von Personendaten mit dem Zweck der werblichen Ansprache. Dies hat mit der Dienstleistung von RISER nichts zu tun.Inhalt umschalten

Ihre Firma oder Institution bekommt einen Zugang zum RISER-Servicebereich, in dem Sie so viele Benutzerkonten einrichten können, wie Sie möchten. Jeder Nutzer kann individuell sein Passwort und die E-Mail-Einstellungen verwalten.

Kontakt

Schreiben Sie uns!

Wir freuen uns von Ihnen zu hören! Gerne stehen wir Ihnen zur Beantwortung Ihrer Fragen und Buchung von RISER für Ihr Unternehmen jederzeit zur Verfügung.

Ihre Vorteile

  • Aktuell, schnell und datenschutzkonform.
  • Ein Zugang zu allen Melderegistern Deutschlands: Stellen Sie Ihre Anfragen bundesweit über unseren RISER-Servicebereich. Hier werden Ihre Ergebnisse auch wieder zum Download bereit gestellt.
  • Fragen Sie große Bestände per Sammeldatei oder Schnittstellen an.
  • Wir übernehmen für Sie die Gebührenabrechnung mit den Meldebehörden.
  • Sie bekommen eine monatliche Sammelrechnung.
  • Wir übernehmen die Kommunikation mit den
    Meldebehörden.
  • Unser Kundendienst beantwortet Ihre Rückfragen
    umgehend.

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  • * = Gebührenfrei im Rahmen der Amtshilfe für öffentliche Institutionen (Ämter, Anstalten öffentlichen Rechts, etc.)
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