Eine Melderegisterauskunft
Alles an einem Ort mit RISER
Ein Online-Zugriff, viele Möglichkeiten
Finden Sie schnell und effizient die neue Anschrift verzogener Kunden über nur eine Schnittstelle zu allen Meldeämtern in Deutschland, Österreich und Schweiz.
Für Unternehmen und Institutionen. Aktualisieren Sie einfach, aktuell und datenschutzgerecht bei den Einwohnermeldeämtern Bestandskunden- oder Mitgliederadressen.
Melderegisterauskunft
So funktioniert's:
Egal wie groß Ihr Unternehmen ist, RISER bietet die passende Anfragelösung. Stellen Sie einzelne Anfragen in unserem Online-Servicebereich, laden Sie viele Anfragen gesammelt in einer Datei hoch oder nutzen Sie Schnittstellen.
Sie übermitteln uns Ihre Anfragen:
• Einzelanfragen im RISER-Servicebereich
• Sammelanfragen als Dateiupload
• Vollautomatisierter Web-Service-Zugang in Echtzeit.
• Filetransfer via SFTP
RISER sendet Ihre Anfrage elektronisch an die jeweilige Meldebehörde. Die Meldebehörde bearbeitet Ihre Anfrage und sendet die Antwort zurück an RISER.
Manuelle Nachbereitung negativer Ergebnisse durch die Meldebehörde. Dadurch ergibt sich eine verbesserte Trefferquote.
Sie holen das Ergebnis Ihrer Anfrage in unserem Servicebereich ab:
• Ausdruck als PDF und / oder Download als CSV-Datei.
• Automatisierte Rücklieferung der Ergebnisdaten via Web-Service oder Filetransfer.
International
Meldeanfragen können mit RISER international über Deutschland, Österreich und der Schweiz abgerufen werden.
5.100 Meldebehörden
Mehr als 8 Millionen Bundesbürger ziehen pro Jahr in Deutschland um. Das entspricht circa 14 Prozent der Gesamtbevölkerung. Leider wird oft vergessen, den Geschäftspartnern die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Finden Sie schnell und effizient die neue Anschrift verzogener Kunden über nur eine Schnittstelle zu über 5000 Meldeämtern in Deutschland.
2.093 Meldeämter
Als einziges deutsches Unternehmen sind wir beim zentralen Melderegister Österreichs (ZMR) als Provider zugelassen. Auf das ZMR können nur österreichische Bürger über die Bürgerkarte zugreifen oder registrierte Unternehmen, die jedoch einen zugelassenen Provider nutzen müssen. Bei geringeren Mengen bieten wir Ihnen Anfragen in Österreich über eine Schnittstelle zu österreichischen Kommunen an. Hierfür benötigen Sie keine Registrierung. Anfragen, die nicht über das ZMR gestellt werden, haben eine etwas längere Laufzeit.
2.136 Einwohnerämter
Ihr Unternehmen kann auf Adressdaten aus dem Personenregister der örtlichen Einwohnerkontrolle zurückgreifen. Meldedaten werden in der Schweiz im Einwohnerregister erfasst und sind aufgrund der Meldepflicht zuverlässig und aktuell. Außer den Suchmerkmalen Vorname, Name, Geburtsdatum und der ehemaligen Wohnadresse sind für eine Meldeanfrage keine weiteren Voraussetzungen erforderlich. Die einfache Adressauskunft umfasst den Vornamen, den Nachnamen und die letzte bekannte Meldeadresse.
Schnell, sicher, günstig
Mehr als 50% der Melderegisterauskünfte sind innerhalb einer Stunde verfügbar, oft sogar innerhalb weniger Sekunden
Die Aktualität einer Adresse ist sehr wichtig. Für die Adressauskunft werden tagesaktuelle Auszüge der Melderegister verwendet.
Eingeholte Auskünfte sind gerichtsfähig und von deutschen Gerichten anerkannt. Als reiner Auftragsverarbeiter ermöglichen wir lediglich den elektronischen Zugang zur Meldebehörde.
Grenzübergreifende Melderegisteranfragen sind auch nach Österreich und in die Schweiz möglich. Ebenso können Kunden aus dem europäischen Ausland in diesen Ländern sowie einem der über 5100 Meldeämtern Deutschlands anfragen.
Hinter einer RISER-Anfrage stehen zahlreiche Prozesse. Durch kontinuierliche Optimierung automatisierter Anfragen können wir unsere Dienstleistung kostengünstig anbieten.
Wir überprüfen eingehende Melderegisteranfragen innerhalb von Sekunden auf Plausibilität und korrigieren Fehler bei den Angaben, soweit möglich. Das System ermöglicht fehlerfreie Anfragen.
Als erstes europäisches Unternehmen wird der RISERService für die datenschutzkonforme Adressverifizierung regelmäßig mit dem EuroPriSeDatenschutzsiegel ausgezeichnet.
Ihre Zufriedenheit und ein reibungsloser Arbeitsablauf sind uns wichtig. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen, sei es per E-Mail oder telefonisch. Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Meldeauskunft RISER-Public
Für öffentliche Stellen oder Behörden
Auch Behörden und öffentliche Institutionen müssen Mitglieder- oder Versichertendaten pflegen und aktualisieren. Kosten und Arbeitsaufwand stellen einen wichtigen Faktor dar, so nehmen auch beispielsweise Sozialkassen, Rentenversicherungsträger und Versorgungswerke den RISER-Service in Anspruch.
Ämter
Institutionen mit öffentlichem Auftrag aktualisieren mit dem RISER-Service einfach, aktuell und datenschutzgerecht bei den Einwohnermeldeämtern Bestandskunden- oder Mitgliederadressen. Die Adresssuche mit RISER ist deutschlandweit in jedem Einwohnermeldeamt möglich.
Gesetzliche Krankenversicherer
Elektronischer Abgleich von Adressdaten mit dem Melderegister (§291 Abs.6 SGB V), z.B. vor Versand einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Für alle GKV, die das Produkt BITMARCK_21c|ng nutzen, ist dieser Abgleich über eine Schnittstelle zu RISER ab Version 24.80 möglich.
Wir übernehmen dabei die komplette Steuerung Ihrer Briefretouren und die anschließende automatisierte Bearbeitung. ReAdress kann optional über die Aktionssteuerung der BITMARCK genutzt werden. Recherchierte Adressen werden über ein Kennzeichen als verifiziert markiert. (§291 Abs.6 SGB V)
Rentenversicherungen
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Gebührenfrei
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RISER für Öffentliche Stellen
Auch Behörden und öffentliche Institutionen müssen Mitglieder- oder Versichertendaten pflegen und aktualisieren. Kosten und Arbeitsaufwand stellen einen wichtigen Faktor dar, so nehmen auch beispielsweise Sozialkassen, Rentenversicherungsträger und Versorgungswerke den RISER-Service in Anspruch. Öffentliche Stellen erhalten Ihre Anfragen grundsätzlich gebührenfrei.
Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)
Präventive Vermeidung bzw. automatisierte Bearbeitung von Postrückläufern. Elektronischer Abgleich von Adressdaten mit dem Melderegister (§291 Abs.6 SGB V) Für alle gesetzlichen Krankenversicherer, die das Produkt BITMARCK_21c|ng nutzen, ist dieser Abgleich ab sofort über eine Schnittstelle zu RISER ab Version 24.80 möglich.
Rentenversicherungsträger / Sozialversicherungen
Nutzen Sie RISER auch für die datenschutzkonforme, automatisierte Einholung von Lebensbescheinigungen.
FAQ
Häufige Kundenfragen
Finden Sie Ihre Antworten auf häufige Kundenfragen nach Themen aufgegliedert. Nehmen Sie auch gerne Kontakt auf, wir freuen uns über jede Anregung. Außerdem klären wir Ihr Anliegen auch gern sofort per Telefon oder Mail.
A frequently asked question surrounding your service
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Bekommt jeder
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