Glossar

Unser Glossar ist Ihre Anlaufstelle für jegliche
Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

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Bundesmeldegesetz

Das Bundesmeldegesetz ist eine Sammlung von Rechtsnormen, die das Meldewesen in Deutschland bundesweit einheitlich regelt. Es hat seit dem 1.November 2015 das Melderechtsrahmengesetz (MRRG) und die einzelnen Landesmeldegesetze abgelöst. Im Gegensatz zum alten Meldegesetz, gelten die Vorschriften des neuen Bundesmeldegesetzes unmittelbar für alle Bürger und vollziehenden Behörden Deutschlands. Für das

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Betroffener

Am Beispiel der Melderegisterauskunft bezeichnet „Betroffener“ eine natürliche Person, auf die sich die Daten beziehen.

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Berechtigtes Interesse

Ein berechtigtes Interesse bezeichnet ein wirtschaftliches, wissenschaftliches oder ideelles Interesse einer Person oder Institution, das als schutzwürdig anzusehen ist. Dieses muss oft einer Stelle gegenüber nachgewiesen werden.  Das berechtigte Interesse umfasst immer einem Grund, aus dem ein Anspruch auf eine bestimmte Leistung oder Auskunft erwachsen kann. Es steht jedoch immer

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Bedingter Sperrvermerk

Liegt dem Einwohnermeldeamt ein bedingter Sperrvermerk vor, wird bei einer Melderegisteranfrage in der Regel keine Auskunft erteilt. Im Unterschied zu der Auskunftssperre, ist der bedingte Sperrvermerk nicht an eine bestimmte Person, sondern an eine bestimmte Wohnadresse oder Wohneinrichtung gebunden. Eine Melderegisterauskunft darf nur erteilt werden, wenn die schutzwürdigen Interessen des

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Automatisierungsgrad

Beschreibt das Verhältnis der automatisiert ablaufenden Verarbeitungsschritte eines Prozesses im Gegensatz zu den manuell oder separat ablaufenden Prozessen.

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Automatisierter Abruf

Ein automatisierter Abruf ist ein elektronisches Verfahren, bei dem unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen* ein lesender Zugriff auf gespeicherte Daten über eine technische Schnittstelle dauerhaft eingeräumt wird.  Berechtigte Personen können den automatisierten Abruf jederzeit auslösen und die bereitgestellten Daten (über das Internet) einsehen und herunterladen. Die Datenübermittlung an den Empfänger

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Automatisierte Melderegisterauskunft

Die automatisierte Melderegisterauskunft ist eine elektronische Verfahrensweise bei der Einholung einer „einfachen Melderegisterauskunft“. Das Wort „automatisiert“ kennzeichnet hier vor allem automatisiert ablaufende Verarbeitungsschritte einer elektronischen Anfrage wie etwa Abgleichen der angefragten Straße mit öffentlichen Straßenregistern oder beispielsweise Kombinationen von Postleitzahl und Stadt. So werden Fehlerquoten gesenkt und gleichzeitig die Trefferquote

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Auftragsverarbeiter

Ein Auftragsverarbeiter handelt nur im Auftrag eines Kunden und verarbeitet Daten nur auf die vorher vertraglich festgelegte Weise. Als Auftragsverarbeiter holt RISER Melderegisterauskünfte im Kundenauftrag ein und stellt die Verarbeitungsergebnisse auch nur diesem Kunden zur Verfügung. Die überlassenen personenbezogenen Anfrage- und Ergebnisdaten werden in keinem Fall dauerhaft abgespeichert oder an

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Amtlicher Gemeindeschlüssel – AGS

Amtlicher Gemeindeschlüssel – AGS Der amtliche Gemeindeschlüssel ist eine achtstellige Zahl, die alle Städte und politisch eigenständigen Gemeinden in Deutschland eindeutig identifiziert. Gleichnamige Gemeinden lassen sich so leichter unterscheiden. Früher hieß der amtliche Gemeindeschlüssel auch Gemeindekennzahl (GKZ), Gemeindekennziffer oder Gemeindeschlüsselzahl. Die Abkürzung für den amtlichen Gemeindeschlüssel lautet „AGS“. Beispiele für

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