Juristische Person
Der Begriff „juristische Person““ bezeichnet im Gegensatz zur natürlichen Person keinen Menschen, sondern eine Personenmehrheit oder eine Institution wie eine Stiftung, die rechtlich handlungsfähig ist und einen Handlungsbevollmächtigten ernennt. Die Rechtsfähigket wird erlangt durch Eintragungen in öffentliche Register. Im Bereich des Meldewesens wäre eine juristische Person etwa eine bevollmächtigte Hausverwaltung. Beispiele: