Glossar

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Begrifflichkeiten zum Thema Meldewesen.

Automatisierter Abruf

Ein automatisierter Abruf ist ein elektronisches Verfahren, bei dem unter dem Einsatz von Datenverarbeitungsanlagen* ein lesender Zugriff auf gespeicherte Daten über eine technische Schnittstelle dauerhaft eingeräumt wird. 

Berechtigte Personen können den automatisierten Abruf jederzeit auslösen und die bereitgestellten Daten (über das Internet) einsehen und herunterladen. Die Datenübermittlung an den Empfänger wird hierbei ohne ein Zutun der speichernden Stelle durchgeführt. Daher ist für den automatisierten Abruf das Moment der „Selbstbedienung“ charakteristisch.

Die speichernde Stelle kann jedoch den Nutzerkreis für den automatisierten Abruf durch besondere systemtechnische Berechtigungen eingrenzen und den Datenumfang auf bestimmte Daten beschränken. Daher kann der automatisierte Abruf sich auf folgende, unterschiedliche Gegenstände beziehen:

  • Einzeldaten
  • Datensätze
  • Datenbestände

Ein automatisierter Abruf kann darüber hinaus auch das Ergebnis einer Datenverarbeitung sein, das aus dem Abgleich zweier Datenbestände resultiert.

Beispiele für den Automatisierten Abruf

Automatisierte Abrufe sind bereits bei vielen amtlichen Registern möglich. Dazu gehören unter anderem: 

  • Grundbuch (Online-Grundbucheinsicht)
  • Handelsregister (Handelsregisterauszug)
  • Genossenschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Partnerschaftsregister
  • Melderegister (Automatisierte Melderegisterauskunft)

Alternative Begriffe

Online Datenabruf, Web-Abrufverfahren, Internetauskunft, automatisiertes Abrufverfahren, Webservice, Webdienst, Online-Abruf

*Eine „Datenverarbeitungsanlage“ handhabt Daten auf automatisiertem Wege. Für eine manuelle Schreibmaschine gilt dies beispielsweise nicht, da sie von einem Menschen in jedem Einzelschritt bedient werden muss.

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